Am 22. November 2021 hat das Rektorat der Martin-Luther-Universität über neue Leitlinien für die Durchführung von Präsenzangeboten per Mail an die Mitarbeiter*innen und Student*innen versendet. Diese betreffen auch die Durchführung unserer Praxiswerkstatt im Digitalen Lernlabor. Was beim Besuch der Praxiswerkstatt beachtet werden muss, erläutern wir in diesem Blogbeitrag.
Kann ich noch an der Praxiswerkstatt teilnehmen?
Ja, die wöchentlichen Termine, die immer mittwochs von 13-15 Uhr für Student*innen und Dozent*innen offen sind, finden weiterhin statt. Eine Anmeldung für die Teilnahme ist nicht notwendig.
Sollte es einen erhöhten Andrang zu einem der Termine geben, können unsere Tutor*innen aber einen Einlassstopp umsetzen.
Sie sollten den Termin nicht wahrnehmen, wenn Sie Erkältungssymptome aufweisen.
Beim Betreten des Digitalen Lernlabors müssen Sie außerdem einen Check-In über die Löwenapp durchführen. Hierfür sind an der Eingangstür und im Digitalen Lernlabor QR-Codes angebracht. Sollte es beim Check-In technische Probleme geben, melden Sie sich bei unseren Mitarbeiter*innen bzw. Tutor*innen, damit diese die Anwesenheit manuell dokumentieren können.
Welche Nachweise werden für die Teilnahme an der Praxiswerkstatt benötigt?
Wie für alle Präsenzveranstaltungen gilt auch bei unserer Praxiswerkstatt die 3G-Regel. Teilnehmer*innen müssen Geimpft, Genesen oder Getestet sein.
- Geimpfte Personen müssen entweder ein digitales Impfzertifikat (z.B. über die Corona-Warnapp oder CovPass) oder einen gedruckten amtlichen Impfnachweis (Impfpass) vorweisen. Die 2. Impfung muss min. 14 Tage zurückliegen.
- Genesene Personen benötigen einen amtlichen Nachweis für die überstandene Infektion
- Getestet Personen benötigen entweder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48h) oder einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24h). Die Tests müssen von einer öffentlichen Teststation durchgeführt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Einen Überblick zur 3G-Regelung an der MLU findet ihr auch im Corona-FAQ der Universität: https://www.uni-halle.de/coronavirus/faqstudierende/#anchor3384126
Was muss ich mit Blick auf die Maskenpflicht beachten?
Für die Praxiswerkstatt gilt wie für alle Präsenzveranstaltungen eine FFP2-Maskenpflicht. Die Maske ist über die Dauer der gesamten Veranstaltung zu tragen. Auch bei der Bewegung im Zentrum für Lehrer*innenbildung ist stets eine FFP2-Maske zu tragen.
Einfache OP-Masken sind nicht zulässig.
Was muss ich tun, wenn ich oder jemand in meinem unmittelbarem Umfeld nach Besuch der Praxiswerkstatt positiv getestet wird?
Für den Fall, dass Sie oder eine Person mit der Sie unmittelbar Kontakt hatten positive auf das Coronavirus getestet wurden, hat die MLU ebenfalls das Vorgehen im Corona-FAQ beschrieben:
- Was muss ich tun, wenn ich positiv getestet wurde?
- Was muss ich tun, wenn eine Person in meinem unmittelbaren Umfeld positiv getestet wurde?
Neben diesem Vorgehen möchten wir Sie bitten im Fall, dass Sie selbst positiv getestet wurden, eine Nachricht an dikola.uni-halle.de zu senden. So haben wir die Möglichkeit, selbstverständlich anonymisiert, die anderen Teilnehmer*innen der Praxiswerkstatt darauf hinzuweisen, damit diese überprüfen können, ob Symptome auftreten oder einen Schnelltest an sich durchführen können.
Meine Frage wurde nicht geklärt, an wen kann ich mich wenden?
Sollten noch weitere Fragen rund um die Teilnahme an der Praxiswerkstatt offen sein, können Sie sich per Mail an Lilli Mehrhof wenden.