Rechtssicherer Rahmen für Digitalisierung in der Lehre

Das Handlungsfeld auf einen Blick

Digitales Lehren und Lernen hat längst Einzug in das Lehramtsstudium gehalten und schafft neue Möglichkeiten, wie Lehrende und Studierende miteinander arbeiten und interagieren können. Doch die Nutzung digitaler Anwendungen im Hochschul- und Unterrichtsalltag wirft auch wichtige Fragen auf: Welche personenbezogenen Daten werden durch den Einsatz digitaler Tools gesammelt? Wie können eigene Lernmaterialien als Open Educational Resources (OER) bereitgestellt und geteilt werden, ohne dass rechtliche Probleme entstehen? Welche Rahmenbedingungen muss eine digitale Prüfungskultur erfüllen?
Diesen und weiteren Fragen widmet sich das Handlungsfeld 7 “Rechtssicherer Rahmen für Digitalisierung in der Lehre” des Strategiepapiers zur Digitalisierung in der Lehrer*innenbildung. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Inhalte, Ziele und Maßnahmen des Handlungsfeldes genauer und zeigen auf, welche Unterstützungsangebote DikoLa in diesem Bereich für Lehrende und Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) bietet.

Die Ziele des Handlungsfeldes “Rechtssicherer Rahmen für die Digitalisierung in der Lehre”

Insgesamt werden im Handlungsfeld die folgenden Ziele festgelegt: 1. Richtlinien erarbeiten, 2. Informationen bereitstellen und 3. Weiterbildung ermöglichen. Auf deren Basis sollen für Lehrende und Studierende die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Einsatz neuer digitaler Anwendungen, Lern- und Prüfungsszenarien sowie die Arbeit mit OER zu erleichtern und abzusichern.

Die stetige Weiterentwicklung digitaler Anwendungen und damit verbundener rechtlicher Fragen erfordert auf Seiten der Lehrenden eine kontinuierliche Weiterbildung. Daher ist die Bereitstellung aktueller Informationen und begleitender Workshop- und Beratungsformate essentiell, damit Lehrende stets über die neuesten Entwicklungen informiert sind und diese bei der Gestaltung ihrer eigenen Lehre berücksichtigen können. Hierfür gilt es regelmäßige Weiterbildungs- und Informationsangebote zu schaffen.

Aber auch Studierende sind mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, bspw. im Rahmen der schulpraktischen Phasen. Daher müssen auch sie in die Lage versetzt werden, sicher mit den personenbezogenen Daten ihrer zukünftigen Schüler*innen umzugehen. Neben Informationen zum rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten werden ebenso Hinweise bereitgestellt, wie sie diese Daten im Unterricht schützen können.

Maßnahmen des Handlungsfelds

Damit Lehrende und Studierende einen rechtssicheren Rahmen zur Gestaltung digitalen Lehrens und Lernens erhalten, werden im Handlungsfeld verschiedene Maßnahmen verfolgt:

  • Mit der Erarbeitung von klaren Richtlinien für die Freigabe von Lehrmaterialien, die von Hochschullehrenden erstellt wurden, und einer zusätzlichen Policy zur Verwertung von Dienstwerken an Dritte, wird eine faire Nutzung auch als OER ermöglicht.
  • Mit einer verantwortlichen Stelle, die durch die Universität etabliert wird, können rechtliche Informationen gepflegt und stets aktuell gehalten werden.
  • Im Bereich des Lehramtsstudiums erhalten Lehrende die Möglichkeit, sich in regelmäßigen Weiterbildungsangeboten zu rechtlichen Themen zu informieren.
  • Studierenden werden Informationen zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten in Lehrveranstaltungen und Prüfungen verständlich aufbereitet und zentral zugänglich gemacht.
  • In Lehrveranstaltungen erhalten Studierende Einblick in den Umgang mit personenbezogenen Daten anderer Personen, insbesondere Schüler*innen, mit Blick auf die spätere Unterrichtspraxis.
  • Eine eigene Datenschutzverordnung der Universität regelt zudem den Umgang mit personenbezogenen Daten Studierender in der Lehre und Prüfungen.

Auf Grundlage dieser Maßnahmen wird Lehrenden und Studierenden im Bereich des Lehramts ein sicherer und rechtskonformer Einsatz digitaler Lernszenarien ermöglicht.

Sicher digital agieren: Informationen und Beratung durch DikoLa

Die Themen Datenschutz und Urheberrecht in der digitalen Lehre sind auch für das Team von DikoLa zentrale Anliegen.

In unseren Lehrimpulsen konnten wir bereits zwei Mal mit dem Datenschutzbeauftragten der MLU, Christian Neumeister, ins Gespräch kommen. Hier gab es hilfreiche Hinweise, wie der Datenschutz in der digitalen Lehre umgesetzt werden kann und was bei der Arbeit mit digitalen Tools zu beachten ist.

Im Rahmen des LEHRKRAFT-Programms für Studierende greifen wir regelmäßig Datenschutz, Urheberrecht und OER als Themenschwerpunkte auf und vermitteln in SP-digital zur Vorbereitung auf die Schulpraktika ebenfalls Grundkenntnisse zur rechtssicheren Gestaltung digitaler Unterrichtskonzepte.

Außerdem unterstützen unsere Mitarbeiter*innen auf Anfrage Lehrveranstaltungen durch Impulse zu diesen rechtlichen Fragestellungen. Auch auf unserem Blog geben wir Tipps zum Thema Datenschutz und stellen weiterführende Informationen bereit.
Um rechtliche Aspekte verständlich aufzubereiten, haben wir in Kooperation mit dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt in diesem Jahr eine Videoreihe veröffentlicht. In DSGVO – einfach erklärt werden relevante rechtliche Begriffe und deren Anwendung im Schulkontext näher beleuchtet. Diese Videoreihe kann sowohl in der Hochschule als auch im schulischen Bereich genutzt werden, um sich mit rechtlichen Themen vertraut zu machen.


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